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Haut und Kosmetik

Kosmetik in Berlin: wo die Linie verläuft

Kosmetikinstitute dürfen an und auf der Haut arbeiten, aber nicht in sie hinein: Sobald die Epidermis verletzt wird, ein Präparat injiziert oder mit Laser an Pigment, Gefäßen oder Tätowierungen gearbeitet wird, ist die Grenze zur ärztlichen Leistung überschritten.

Regal mit Handtüchern und Vorratsgläsern
Regal mit Handtüchern und VorratsgläsernKI-generiertes Bild

Die Linie in einem Satz

§ 5 Absatz 2 NiSV zieht sie für den Laserbereich: ablative Anwendungen, Anwendungen mit Verletzung der Epidermis, Gefäßveränderungen, pigmentierte Hautveränderungen und die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-up sind approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung vorbehalten. Für Injektionen gilt derselbe Grundsatz aus dem ärztlichen Berufsrecht.

Was bleibt, ist ein weites Feld: Reinigung, Ausreinigung, Peelings, Masken, Massage, Wimpern und Brauen, Nagelpflege, Haarentfernung mit Wachs oder Zucker und, mit nachgewiesener Fachkunde nach § 5 Absatz 1 NiSV, die dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder intensiven Lichtquellen.

Wer darf was
BehandlungKosmetikinstitutArztpraxis
Reinigung, Peeling, Maskejaja
Haarentfernung mit Wachsjaja
Laser-Haarentfernungmit Fachkunde nach § 5 Abs. 1ja
Tattoo und PMU entfernenneinja, § 5 Abs. 2
Gefäße und Pigment lasernneinja, § 5 Abs. 2
Unterspritzungneinja

Was hinter dem Berufsbild steht

Kosmetikerin und Kosmetiker ist in Deutschland ein anerkannter Ausbildungsberuf mit einer dreijährigen dualen Ausbildung. Daneben gibt es den Meisterabschluss und eine große Zahl privater Schulen mit sehr unterschiedlicher Dauer. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, deshalb sagt sie allein wenig aus.

Die Produkte unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und der nationalen Kosmetik-Verordnung: Sicherheitsbewertung vor dem Inverkehrbringen, vollständige Bestandteilliste, Meldung im europäischen Portal. Wer nach der Zusammensetzung fragt, hat ein Recht auf Antwort.

Woran ein gutes Institut in Berlin erkennbar ist

Fünf Punkte. Erstens eine Hautanalyse vor der ersten Behandlung, nicht nur ein Standardprogramm. Zweitens die Bereitschaft, die eingesetzten Produkte zu benennen. Drittens Einwegmaterial, wo Einwegmaterial hingehört. Viertens ein klares Nein bei Behandlungen, die dem ärztlichen Bereich vorbehalten sind. Fünftens Preise, die vor der Behandlung feststehen.

Ein Institut, das eine Tattooentfernung oder eine Unterspritzung anbietet, verstößt gegen den ersten dieser Punkte in besonders deutlicher Weise. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Hinweis darauf, wie dort mit Regeln umgegangen wird.

Häufige Fragen

Ist die Berufsbezeichnung Kosmetikerin geschützt?

Nein. Es gibt einen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und einen Meisterabschluss, daneben viele private Schulen. Die Bezeichnung allein sagt wenig aus, die Ausbildung schon.

Welche Laserbehandlungen darf ein Institut anbieten?

Mit nachgewiesener Fachkunde nach § 5 Absatz 1 NiSV die dauerhafte Haarentfernung. Pigment, Gefäße, Tattoo und PMU sind nach § 5 Absatz 2 ärztlich vorbehalten.

Darf ein Institut unterspritzen?

Nein. Injektionen sind ärztliche Leistungen, unabhängig von der Nadelstärke und vom eingebrachten Präparat.

Woran erkenne ich ein gutes Institut?

An der Hautanalyse vor der Behandlung, an benennbaren Produkten, an Einwegmaterial, an klaren Grenzen zu ärztlichen Leistungen und an Preisen, die vorher feststehen.

Wo steht, was in einem Produkt enthalten ist?

Auf der Verpackung. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verlangt die vollständige Bestandteilliste und eine Sicherheitsbewertung vor dem Inverkehrbringen.

Quellen

Weiterlesen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine ärztliche oder fachkosmetische Beratung und keine Untersuchung.