Dauerhafte Haarentfernung: sieben Gründe und ein Vorbehalt
Der Laser zerstört die Haarwurzel nur dann, wenn das Haar gerade in der Wachstumsphase steckt, und weil immer nur ein Teil der Haare gleichzeitig wächst, braucht es 6 bis 10 Sitzungen im Abstand von 4 bis 8 Wochen.
Warum es mehrere Sitzungen braucht
Jedes Haar durchläuft drei Phasen: Wachstum, Übergang und Ruhe. Nur in der Wachstumsphase ist die Wurzel über den Haarschaft mit Pigment verbunden, das die Laserenergie aufnimmt und die Wärme weiterleitet. Ein Haar in der Ruhephase ist an diesem Tag unerreichbar.
Je nach Körperregion befinden sich 20 bis 50 Prozent der Haare gleichzeitig in der Wachstumsphase. Daraus ergibt sich die Sitzungszahl: 6 bis 10 Termine, im Gesicht eher mehr, an den Beinen eher weniger. Die Abstände liegen bei 4 bis 8 Wochen und richten sich nach dem Zyklus der Region, nicht nach dem Kalender des Anbieters.
| Region | Sitzungen | Abstand | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Achseln | 6 bis 8 | 4 bis 6 Wochen | kurze Behandlung |
| Beine | 6 bis 8 | 6 bis 8 Wochen | große Fläche |
| Bikinizone | 6 bis 10 | 4 bis 6 Wochen | empfindlich |
| Gesicht, Oberlippe | 8 bis 10 | 4 Wochen | hormonell beeinflusst |
| Rücken | 6 bis 10 | 6 bis 8 Wochen | große Fläche |
Wo die Methode an Grenzen stößt
Der Laser braucht Pigment im Haar. Weiße, graue und sehr helle blonde Haare enthalten keines und lassen sich damit nicht behandeln, unabhängig vom Gerät. Bei dunkler Haut und hellem Haar wird es umgekehrt schwierig, weil die Haut die Energie aufnimmt statt das Haar. Moderne Geräte mit längeren Wellenlängen entschärfen das, sie heben es nicht auf.
Bei hormonell bedingtem Haarwuchs, etwa im Rahmen eines polyzystischen Ovarialsyndroms, wachsen behandelte Haare eher nach, weil der Reiz weiterläuft. Auch hier gilt: Die Ursache gehört abgeklärt, bevor Serien gebucht werden.
Die Fachkunde ist Pflicht
§ 5 Absatz 1 NiSV verlangt für die Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen den Nachweis der Fachkunde, erworben durch eine Schulung nach Anlage 3 der Verordnung oder durch entsprechende ärztliche Fortbildung. Anders als bei Tattooentfernung und Pigmentbehandlung ist die Haarentfernung nicht arztvorbehalten, wohl aber fachkundepflichtig.
Fragen Sie den Nachweis. Fragen Sie außerdem nach dem Gerät, nach Kühlung, nach einer Probebehandlung und nach dem Umgang mit Muttermalen im Behandlungsgebiet, die abgedeckt gehören. Vor und nach der Behandlung ist Sonne für einige Wochen tabu, weil gebräunte Haut das Risiko für Verbrennungen erhöht.
Häufige Fragen
Warum brauche ich so viele Sitzungen?
Weil der Laser nur Haare in der Wachstumsphase erreicht. Je nach Region sind das 20 bis 50 Prozent gleichzeitig, daher 6 bis 10 Termine im Abstand von 4 bis 8 Wochen.
Funktioniert das bei grauen oder blonden Haaren?
Nein. Ohne Pigment im Haar fehlt das Ziel, das die Energie aufnimmt. Weiße, graue und sehr helle blonde Haare lassen sich mit dem Laser nicht entfernen.
Braucht das Studio eine besondere Qualifikation?
Ja. § 5 Absatz 1 NiSV verlangt den Nachweis der Fachkunde über eine Schulung nach Anlage 3 der Verordnung oder eine entsprechende ärztliche Fortbildung.
Darf ich vorher in die Sonne?
Nein. Gebräunte Haut erhöht das Risiko für Verbrennungen und Pigmentverschiebungen. Sonne ist vor und nach der Behandlung für einige Wochen tabu.
Ist das Ergebnis wirklich dauerhaft?
Der Fachbegriff lautet dauerhafte Haarreduktion. Ein Teil der Haare kommt über Jahre zurück, meist feiner und heller. Auffrischungen sind üblich.
Quellen
- NiSV § 5, Fachkunde und Arztvorbehalt · Gesetzestext im Volltext
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung · NiSV, Gesamtfassung
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