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Podologie in Berlin: Heilberuf, nicht Kosmetik

Podologie ist medizinische Fußpflege durch staatlich anerkannte Fachkräfte, und bei entsprechender ärztlicher Diagnose wird sie als Heilmittel verordnet, sodass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung übernimmt.

Tisch für Handpflege mit Werkzeug
Tisch für Handpflege mit WerkzeugKI-generiertes Bild

Der Beruf und seine Grundlage

Das Podologengesetz regelt Ausbildung und Führung der Berufsbezeichnung. Podologin und Podologe darf sich nur nennen, wer die staatlich geregelte Ausbildung abgeschlossen hat und die Erlaubnis besitzt. Bezeichnungen wie Fußpflegerin oder medizinische Fußpflege ohne diesen Abschluss sind davon zu unterscheiden.

Behandelt werden krankhafte Veränderungen am Fuß: eingewachsene und verdickte Nägel, Hühneraugen, Schwielen mit Druckstellen, Nagelpilz begleitend zur ärztlichen Therapie und vor allem der Fuß bei Diabetes mellitus.

Verordnung und Kosten
PunktRegelung
Berufsbezeichnunggeschützt nach dem Podologengesetz
Heilmittelja, Heilmittel-Richtlinie des G-BA
Klassische Indikationdiabetisches Fußsyndrom
Zuzahlung ab 18 Jahren10 Prozent zuzüglich 10 Euro je Verordnung
Ohne VerordnungSelbstzahlerleistung
Kontrolle der Füße bei Diabetestäglichnotfalls mit Spiegel
Übliche Behandlungsdauer30 bis 60 Minutenje nach Befund
Intervall bei Diabetesalle 4 bis 8 Wochennach Verordnung

Wann die Kasse zahlt

Podologische Behandlung ist ein Heilmittel. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in der Heilmittel-Richtlinie fest, unter welchen Voraussetzungen sie verordnet werden kann. Klassischer Fall ist das diabetische Fußsyndrom mit Schädigung der Nerven oder der Durchblutung; die Verordnung stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Versicherte ab 18 Jahren leisten die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt. Ohne Verordnung ist podologische Behandlung eine Selbstzahlerleistung.

Was Sie zum Termin mitbringen

Die Verordnung, falls vorhanden, dazu eine Liste der Medikamente, weil Blutverdünner und Immunsuppressiva für die Behandlung wichtig sind. Wer Diabetes hat, bringt den Wert der letzten Kontrolle mit und meldet jede Stelle, die drückt oder brennt, auch wenn sie klein aussieht.

Zwischen zwei Terminen zählt die tägliche Sichtkontrolle der Füße, notfalls mit einem Spiegel, und trockene Zehenzwischenräume. Bei Diabetes gehört jede neue Wunde am Fuß zeitnah in ärztliche Hände, unabhängig von der Größe.

Häufige Fragen

Ist Podologie dasselbe wie Fußpflege?

Nein. Podologin und Podologe ist eine geschützte Berufsbezeichnung mit staatlich geregelter Ausbildung nach dem Podologengesetz. Kosmetische Fußpflege ist etwas anderes.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Wenn eine ärztliche Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie vorliegt, klassisch beim diabetischen Fußsyndrom mit Nerven- oder Durchblutungsschädigung.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Für Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt.

Was soll ich zum Termin mitbringen?

Die Verordnung, eine Medikamentenliste, bei Diabetes den letzten Kontrollwert und den Hinweis auf jede Stelle, die drückt oder brennt.

Was tue ich zwischen den Terminen?

Täglich die Füße ansehen, notfalls mit Spiegel, die Zehenzwischenräume trocken halten und jede neue Wunde bei Diabetes zeitnah ärztlich zeigen.

Quellen

Weiterlesen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine ärztliche oder fachkosmetische Beratung und keine Untersuchung.