Podologie in Berlin: Heilberuf, nicht Kosmetik
Podologie ist medizinische Fußpflege durch staatlich anerkannte Fachkräfte, und bei entsprechender ärztlicher Diagnose wird sie als Heilmittel verordnet, sodass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung übernimmt.
Der Beruf und seine Grundlage
Das Podologengesetz regelt Ausbildung und Führung der Berufsbezeichnung. Podologin und Podologe darf sich nur nennen, wer die staatlich geregelte Ausbildung abgeschlossen hat und die Erlaubnis besitzt. Bezeichnungen wie Fußpflegerin oder medizinische Fußpflege ohne diesen Abschluss sind davon zu unterscheiden.
Behandelt werden krankhafte Veränderungen am Fuß: eingewachsene und verdickte Nägel, Hühneraugen, Schwielen mit Druckstellen, Nagelpilz begleitend zur ärztlichen Therapie und vor allem der Fuß bei Diabetes mellitus.
| Punkt | Regelung | |
|---|---|---|
| Berufsbezeichnung | geschützt nach dem Podologengesetz | |
| Heilmittel | ja, Heilmittel-Richtlinie des G-BA | |
| Klassische Indikation | diabetisches Fußsyndrom | |
| Zuzahlung ab 18 Jahren | 10 Prozent zuzüglich 10 Euro je Verordnung | |
| Ohne Verordnung | Selbstzahlerleistung | |
| Kontrolle der Füße bei Diabetes | täglich | notfalls mit Spiegel |
| Übliche Behandlungsdauer | 30 bis 60 Minuten | je nach Befund |
| Intervall bei Diabetes | alle 4 bis 8 Wochen | nach Verordnung |
Wann die Kasse zahlt
Podologische Behandlung ist ein Heilmittel. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in der Heilmittel-Richtlinie fest, unter welchen Voraussetzungen sie verordnet werden kann. Klassischer Fall ist das diabetische Fußsyndrom mit Schädigung der Nerven oder der Durchblutung; die Verordnung stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Versicherte ab 18 Jahren leisten die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt. Ohne Verordnung ist podologische Behandlung eine Selbstzahlerleistung.
Was Sie zum Termin mitbringen
Die Verordnung, falls vorhanden, dazu eine Liste der Medikamente, weil Blutverdünner und Immunsuppressiva für die Behandlung wichtig sind. Wer Diabetes hat, bringt den Wert der letzten Kontrolle mit und meldet jede Stelle, die drückt oder brennt, auch wenn sie klein aussieht.
Zwischen zwei Terminen zählt die tägliche Sichtkontrolle der Füße, notfalls mit einem Spiegel, und trockene Zehenzwischenräume. Bei Diabetes gehört jede neue Wunde am Fuß zeitnah in ärztliche Hände, unabhängig von der Größe.
Häufige Fragen
Ist Podologie dasselbe wie Fußpflege?
Nein. Podologin und Podologe ist eine geschützte Berufsbezeichnung mit staatlich geregelter Ausbildung nach dem Podologengesetz. Kosmetische Fußpflege ist etwas anderes.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Wenn eine ärztliche Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie vorliegt, klassisch beim diabetischen Fußsyndrom mit Nerven- oder Durchblutungsschädigung.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Für Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt.
Was soll ich zum Termin mitbringen?
Die Verordnung, eine Medikamentenliste, bei Diabetes den letzten Kontrollwert und den Hinweis auf jede Stelle, die drückt oder brennt.
Was tue ich zwischen den Terminen?
Täglich die Füße ansehen, notfalls mit Spiegel, die Zehenzwischenräume trocken halten und jede neue Wunde bei Diabetes zeitnah ärztlich zeigen.
Quellen
- Podologengesetz · geschützte Berufsbezeichnung, Ausbildung
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie · Verordnung von Lymphdrainage und Massage
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